Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Ich akzeptiere

header

Menü
E-MailDruckenExportiere ICS

Nachweis der erweiterten betontechnologischen Ausbildung (E-Schein) - Nr. 2.320

Titel:
Nachweis der erweiterten betontechnologischen Ausbildung (E-Schein) - Nr. 2.320
Wann:
07.11.2022 - 20.12.2022
Wo:
GFW-BAU - Holzwickede, Nordrhein-Westfalen
Kategorien:
E-Schein - Lehrgang, E-Schein, Betontechnologie, Bautechnik / Verarbeitung
Preis:
2650
Veranstaltungs Nr.:
2.320
Prüfungsgebühr:
350
Dauer (in Tagen):
20
Nachweis der erweiterten betontechnologischen Ausbildung (E-Schein) - Nr. 2.320

Beschreibung

Nach DIN EN 206-DIN 1045-2 ist die Herstellung und Verarbeitung von höherwertigem Beton nur Unternehmen gestattet, die über eine ständige Betonprüfstelle verfügen. Gleiches gilt für Fertigteil- und Transportbetonwerke. Diese muss von einem in der Betontechnologie und Betonherstellung erfahrenen Fachmann geleitet werden. Als solcher gilt, wer den Nachweis einer erweiterten betontechnologischen Ausbildung erbracht hat

 

Inhalt

  • Konstruktive Anforderungen an Beton und Stahlbeton
  • Ausgangsstoffe des Betons
  • Anforderungen Frischbeton und Festbeton
  • Entwerfen von Betonmischungen
  • Herstellen, Fördern, Einbauen, Verdichten, Nachbehandeln
  • Beton in Abhängigkeit der Expositionsklassen
  • Beton für bestimmte Anwendungsgebiete
  • Sonstige Verfahren und Anforderungen, Sonderbetone
  • Qualitätssicherung

 

Lehrgangsziel
Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis einer erweiterten betontechnologischen Ausbildung.

 

Teilnehmerkreis / Voraussetzungen

  • Mitarbeiter von Betonprüfstellen
  • Mitarbeiter von Transportbetonwerken
  • Bauleiter
  • Bausachverständige und Gutachter

 

Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Ausgabe 2022)

3.2. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung
(1) Zur Ausbildung und Prüfung können solche Personen zugelassen werden, die eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:


(a) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
- die Diplom-, Bachlor- oder Masterprüfung in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Baustoffingenieurwesen an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität und die durch schriftliche Arbeitsproben eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbeitens oder Prüfens von Beton nachweisen können.

(b) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
- die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule, Universität in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbeitens oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.

(c) Personen die mit Erfolg bestanden haben:
- die Meisterprüfung auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit nach Abschluss ihrer Meisterprüfung im Entwerfen oder Herstellen oder Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.


(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Absätze (1), a) bis c), nicht erfüllen, können vom Prüfungsausschuss zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Entwerfen, Herstellen, Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.

(3) Personen, welche die Voraussetzungen zum Nachweis der praktischen Tätigkeit gemäß (1) oder (2) noch nicht erfüllen, können vom Prüfungsausschuss zur Ausbildung und Prüfung zugelassen werden. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird die Urkunde erst dann übermittelt, wenn der geforderte Umfang der praktischen Tätigkeit gemäß (1) oder (2) nachgewiesen wird.

(4) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. In Zweifelsfällen kann die Zulassung von einer Vorprüfung abhängig gemacht werden.

 

Abschluss
Prüfung vor einem vom Ausbildungsbeirat Beton beim Deutschen Beton- und Bautechnik - Verein berufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU. Der Lehrgang findet in 2 Modulen statt und es müssen beide absolviert werden.

 

Referententeam

 

Veranstaltungsnummer / Weitere Termine

 

  • 2.320    07.11.2022 - 20.12.2022

      Modul 1:  07.11.2022 - 18.11.2022
      Modul 2:  07.12.2022 - 20.12.2022

 

  • 2.320    08.11.2023 - 19.12.2023

       Modul 1:  08.11.2023 - 21.11.2023
       Modul 2:  06.12.2023 - 19.12.2023

 

Gebühren

Lehrgang

Prüfung

 

2.650,00 €

350,00 €

netto

503,50 €

66,50 €

19% MwSt

3153,50 €

416,50 €

brutto

Im Preis enthalten sind die Kosten für Lehrgangsunterlagen, Skripte, Bescheinigungen und Zeugnisse.

Außerdem enthalten ist die Verpflegung mit 1 Mittagessen inkl. 1 Getränk je Lehrgangstag .

 

Meisterhaft
375 Punkte

 

 

Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Anschließend erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung zu der Veranstaltung. Beachten Sie bitte die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Hinweis
Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen des Antragstellers.

Die Prüfung der Zulassung durch den Prüfungsausschuss erfolgt Anfang Oktober 2022.  Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt ein.

In unserem Info-Paket „Betontechnologie“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.

 

Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne, Tel: 02301 / 98 74 96-0

Sie können auch unsere neue direkte Online Anmeldung nutzen, diese finden Sie ganz oben auf dieser Seite.

Antrag auf Zulassung zur Prüfung

 


Veranstaltungsort

Standort:
GFW-BAU
Straße:
Gottlieb-Daimler-Straße 34
Postleitzahl:
59439
Stadt:
Holzwickede
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Germany
Seitenanfang