GFW-BAU · Weiterbildung im Baugewerbe

Fördermöglichkeiten

Viele Weiterbildungen im Baugewerbe lassen sich finanziell unterstützen – je nach Maßnahme, persönlicher Situation und Wohnsitz.

Für Teilnehmende der GFW-BAU kommen insbesondere Förderangebote aus Nordrhein-Westfalen sowie bundesweite Programme in Betracht. Die GFW-BAU bietet praxisnahe Weiterbildung im Baugewerbe an – darunter Meisterkurse, Seminare, Trainings sowie technische Qualifizierungen wie SIVV- und E-Schein-Angebote.

Hinweis zum Geltungsbereich: Bei den hier dargestellten Programmen handelt es sich überwiegend um Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern können die Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Fördersummen abweichen. Bundesweite Programme wie das Aufstiegs-BAföG oder die Stipendien der SBB gelten unabhängig vom Wohnsitz.

Welche Förderungen besonders relevant sind

Aufstiegs-BAföG

Gebühren + ggf. Lebensunterhalt

Die wichtigste Förderung für längere, auf einen beruflichen Aufstieg gerichtete Qualifizierungen wie Meisterfortbildungen und vergleichbare Aufstiegslehrgänge.

Gefördert werden je nach Konstellation Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge zum Lebensunterhalt – in Voll- oder Teilzeit.

Weitere Infos
Info-Hotline
0800 622 36 34 (kostenfrei)
Antrag in NRW
Bezirksregierung Köln · 0221 147 4980

Meisterprämie NRW

2.500 €

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich absolviert, kann eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Voraussetzung ist u. a. der Hauptwohnsitz in NRW bei Ausstellung des Prüfungszeugnisses. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung zu stellen.

Infos & Antrag
Kontakt
02931 822755 · meisterpraemie@bra.nrw.de

Bildungsscheck 2.0 NRW

50 % · max. 500 €

Seit Februar 2026 die Fortführung der individuellen Weiterbildungsförderung in NRW. Übernommen werden 50 % der Kosten, höchstens 500 Euro – ausschließlich für Einzelpersonen.

Besonders für kürzere, berufsbezogene Seminare und Trainings, die Fach-, Methoden- oder Führungskompetenz vertiefen. Die Eignung ist je Angebot zu prüfen.

Der individuelle Vorgänger-Bildungsscheck endete am 30.06.2024; bis dahin ausgestellte Schecks sind noch bis 31.03.2029 einreichbar.

Weitere Infos
Info-Telefon
Berufliche Weiterbildung NRW · 0211 837-1929

Weitere Fördermöglichkeiten

Meistergründungsprämie NRW

bis zu ~16.000 €

Wer nach der Meisterprüfung im Handwerk in NRW einen Betrieb gründet oder übernimmt, kann bis zu rund 16.000 Euro erhalten: Grundförderung bis 11.500 €, +2.000 € bei Übernahme, +2.500 € für Gründerinnen in unterrepräsentierten Gewerken.

Voraussetzung ist eine selbstständige Vollexistenz im NRW-Handwerk. Ideale Anschlussförderung nach meistervorbereitenden Lehrgängen.

Antrag
Zuständige Handwerkskammer (Gründungsberatung)

Bildungsurlaub NRW

5 Tage / Jahr bezahlt

Beschäftigte in NRW haben nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen.

Der Antrag ist in der Regel mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber zu stellen – so lassen sich Seminare ohne Urlaubstage besuchen.

Weitere Infos

Weiterbildungs- & Aufstiegsstipendium (SBB)

bis ~9.135 €

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert leistungsstarke junge Fachkräfte. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Aufstiegsfortbildungen – etwa zum Meister – mit bis zu rund 9.135 Euro über drei Jahre (10 % Eigenanteil).

Das Aufstiegsstipendium fördert ein anschließendes Erststudium. Relevant vor allem für jüngere Teilnehmende mit gutem Berufsabschluss.

Weitere Infos

Unsicher, welche Förderung zu Ihnen passt?

Welche Förderung in Frage kommt, hängt von Maßnahme, persönlicher Situation und Wohnsitz ab. Wir beraten Sie gern individuell zu den passenden Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung.

Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr – Förderhöhen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich sind die Bedingungen der jeweiligen Förderstelle.