Page 86 - SEMINARE / LEHRGÄNGE 2021 - 2022
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Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten
einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen
und Vermögen sowie gegebenenfalls dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich
die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen.
Der Einkommensfreibetrag beträgt für Sie 290 Euro. Mit weiterer Berücksichtigung einer Werbungskostenpau-
schale und einer Sozialpauschale ist ein Minijob (450 Euro) anrechnungsfrei.
Sind Sie verheiratet oder verpartnert und leben nicht dauerhaft getrennt, erhöht sich dieser Freibetrag für Sie
um 630 Euro. Je Kind erhöht er sich um 570 Euro.
Ein Ehe- oder Lebenspartner hat zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.260 Euro, bevor
sein Einkommen auf die Förderung angerechnet wird.
Ihr Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Ver-
heirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich
ebenfalls um 2.300 Euro.
Das Vermögen Ihres Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene selbst genutzte
Immobilie und ein entsprechendes Auto.
Wo bekomme ich die Antragsformulare und wer steht mir helfend zur Seite?
Antragsformulare erhalten Sie im Bildungszentrum der Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139
Dortmund. Es ist empfehlenswert, dort einen Beratungstermin für das BAföG zu vereinbaren und Sie können
Ihren Antrag dort auch ausgefüllt abgeben. Die Weiterbildungsberater der Handwerkskammer Dortmund stehen
Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung:
Ihre Ansprechpartner bei der HWK Dortmund zum Thema BAföG:
Katrin Fischer, Tel.: 0231 5493-604, E-Mail: katrin.fischer@hwk-do.de
Marc Dettlaf, Tel.: 0231 5493-602, E-Mail: marc.dettlaf@hwk-do.de
Telefonisch und persönlich erreichbar montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von
08:30 Uhr bis 14:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Eine mögliche weitere Finanzierungshilfe bei Vollzeitmaßnahmen ist der Wohngeldzuschuss. Auskunft hierzu
erteilen die jeweiligen Stadtverwaltungen.
Weitere Informationen unter
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
oder nutzen Sie die Möglichkeit des Online-
Antrages unter
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antrag-
online-stellen-1709.html
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