Hinweise zur AFBG-Förderung im Zusammenhang mit dem Corona Virus finden Sie hier!
Bundestag beschliesst Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes Pressemitteilung 18/2020- lesen Sie hier was sich verbessert!
(Quelle Pressemitteiling 18/2020)
Alle Verbesserungen auf einen Blick finden Sie HIER!
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
Weitere Informationen, Beispiele , Antragsformulare und online Antrag unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de