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Bildungsscheck NRW – Stand Juli 2022

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds

Quelle: www.mags.nrw/bildungsscheck Zitat Fördersteckbrief Bildungsscheck NRW

Um die neuen Anforderungen der Arbeitswelt besser bewältigen zu können, stehen jährlich bis zu 9,7 Mio. Euro aus Mitteln der Europäischen Union bereit.

Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.

Was wichtig ist beim Bildungsscheck NRW:

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

Wer bekommt was?

Der Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende

  • Beschäftigte/Beschäftigter (mit betrieblichen Zugang: aus einem kleineren oder mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten) oder bei individuellem Zugang, mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
  • Berufsrückkehrende
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert.
  • Die oben genannten Einzelpersonen können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten

 

Der Bildungsscheck für Betriebe

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Seminarkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Betriebe können dabei bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten.

  • Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 50 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
  • Es darf maximal ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter je Kalenderjahr ausgegeben werden.
  • Für Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keine betrieblichen Bildungsschecks ausgegeben werden.
  • Eine Bildungsscheck-Förderung für berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, ist nicht möglich (z.B. Sicherheitsingenieurin/Sicherheitsingenieur, Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
  • Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert.
  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.

Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung verbindlich. Die Beratung ist kostenlos. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Bei Vorliegen der Kriterien zur Ausgabe von Bildungsschecks wird der Bildungsscheck im Anschluss an die Beratung ausgehändigt und kann dann beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.

Der Bildungsscheck NRW wird über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

noch mehr zum Bildungsscheck finden Sie hier:

 https://www.mags.nrw/bildungsscheck

 

 

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