Stand: 17. Juni 2020 finden Sie hier Corona-Antworten
Stand: 17. Juni 2020 finden Sie hier Corona-Antworten
Zur Zeit bieten einige Beraterungsstellen eine Beratung auf Distanz an. Sollte dies in der Beratungsstelle in Ihrer Nähe nicht möglich sein, ist hier eine Übersicht der Stellen, die trotz Kontaktsperre Beratungsgespräche anbieten. Antworten auf weitere Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Situation finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Förderkonditionen und Abrechnungsmodalitäten überarbeitet. Die zentralen Änderungen in Hinblick auf den Prämiengutschein sind:
Unverändert gilt als Voraussetzung, dass die Personen:
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer. Mit Weiterbildung verbessern Sie Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Und die Bildungsprämie hilft Ihnen dabei, diese Chancen zu verwirklichen, denn: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein. Kompetente Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe informieren Sie über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die Förderung durch die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und / oder dem Weiterbildungssparen: :
Der Prämiengutschein
Sie können den Prämiengutschein nach einem Beratungsgespräch erhalten; an schließend können Sie ihn bei der GFW-BAU abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Einen Prämiengutschein können Sie einmal pro Jahr erhalten.
Das Weiterbildungssparen
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.
Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Alle Beschäftigten, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.